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Der Schutz unserer Mitarbeiter steht für uns an erster Stelle

Karl Rieker Compliance
 

Unser Verhaltenskodex. Unsere Werte.

Rieker Corporate Culture

Rieker Corporate Culture

Unser Verhaltenskodex. Unsere Werte.

Mit diesem Verhaltenskodex möchten wir eine Grundlage schaffen, auf der sich unser Unternehmen auch in Zukunft
nachhaltig positiv entwickeln kann. Jede Führungskraft der Karl Rieker GmbH & Co. KG ist deshalb dazu verpflichtet, die Mitarbeiter über Inhalt und Bedeutung dieses Verhaltenskodexes zu informieren. Ein Verstoß gegen den Verhaltenskodex kann zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen führen. Wenn Sie Probleme haben oder Ihnen Verstöße gemeldet werden, wenden Sie sich jederzeit an Peggy Vassallo peggy.vassallo@karl-rieker.com oder nutzen alternativ unsere bekannten anonymen Kanäle.

Umgang miteinander

Das soziale Miteinander in unserem Unternehmen ist geprägt von Offenheit, Ehrlichkeit und Respekt – unabhängig von unserer Position. Wir lehnen jedes Verhalten ab, das die persönliche Integrität des Gegenübers verletzt, wie zum Beispiel Belästigung oder inhumane/ grobe Behandlung. Die Beschäftigung bei uns ist freiwillig und wird fair vergütet, niemand kann zu Überstunden gezwungen werden und die Arbeitszeiten richten sich nach den geltenden Tarifverträgen. 

Menschenrechte und Arbeitspraktiken

Wir verpflichten uns zur Einhaltung der Menschen-
rechte und fairer Arbeitspraktiken in der gesamten Lieferkette, einschließlich fairer Löhne, Verbot von Zwangsarbeit, Verbot von Kinderarbeit, Vereinigungsfreiheit, Recht auf Tarifverhandlungen, sichere Arbeitsbedingungen und generelle Achtung der Arbeitnehmerrechte.   

Gleichstellung der Geschlechter und Diskriminierungsverbot

Wir vertreten eine Null-Toleranz-Politik gegenüber allen Handlungen oder Verhaltensweisen, die Personen aufgrund ihres Geschlechts diskriminieren. Diese Ver-
pflichtung erstreckt sich auf alle Bereiche unserer Tätigkeit, einschließlich Einstellung, Beförderung, Arbeitsaufgaben, Vergütung und alltägliche Interaktionen. Darüber hinaus tolerieren wir keine Diskriminierung aufgrund des Alters, der Religion, der ethnischen Herkunft, der sexuellen Identität oder einer Behinderung. Beschwerden können über unseren eigenen Beschwerdemechanismus oder die deutsche Antidiskriminierungsstelle gemeldet werden:
www.antidiskriminierungsstelle.de, 
Telefon: 0800 546 546 5,
poststelle@ads.bund.de

Verbot von Korruption und unzulässiger Vorteilsgewährung

Wir verpflichten uns zu ethischen Geschäftspraktiken. Die Karl Rieker GmbH & Co. KG duldet keine Korruption und keine Gewährung von unzulässigen Vorteilen.
Es dürfen keine Vorteile angenommen oder gewährt werden, die den Geschäftsverkehr beeinflussen könnten. Werden Mitarbeiter mit einem solchen Angebot oder einer solchen Forderung konfrontiert, müssen sie dies unverzüglich ihrem Vorgesetzten mitteilen.

Unternehmerische Verantwortung

Wir verpflichten uns zur Nachhaltigkeit unserer Unternehmenstätigkeit in wirtschaftlicher, sozialer
und ökologischer Hinsicht. Daher stellen wir uns
unserer unternehmerischen Verantwortung entlang unserer gesamten Lieferkette.

Nachhaltige Beschaffung und Produktion 

Das gesamte Unternehmen steht für umweltverträgliche, nachhaltige Beschaffungs- und Produktionspraktiken. Hierfür setzen wir uns entlang der Lieferkette ein und achten auf Verwendung von umweltfreundlichen Materialien, Energieeffizienz, Abfallvermeidung und Recycling.

Verantwortung für die Umwelt

Wir verpflichten uns, die Auswirkungen auf die Umwelt durch nachhaltige Praktiken, Abfallreduzierung, Ressourcenschonung und die Einhaltung von Umweltvorschriften zu minimieren. Wir fühlen uns dem 1,5 Grad Ziel des Pariser Klimaabkommens verpflichtet, berechnen regelmäßig unseren CO²-Fußabdruck mit dem Ziel, unseren diesbezüglichen Einfluss zu minimieren und unsere Emissionen zu reduzieren.

Schutz des Unternehmenseigentums

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, verantwortungsvoll mit dem Eigentum des Unternehmens umzugehen.
Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, es vor Verlust, Beschädigung oder Diebstahl zu schützen. Unternehmenseigentum darf nur für geschäftliche Zwecke verwendet werden.

Vermeidung von Interessenkonflikten 

Interessenkonflikte müssen jederzeit vermieden werden. Auch in ihrem persönlichen Umfeld sollten die Mitarbeiter jedes Verhalten vermeiden, das den Interessen der Karl Rieker GmbH & Co. KG widersprechen oder diese beinträchtigen könnten. 

Vertraulichkeit von Informationen

Geschäftsgeheimnisse müssen vertraulich behandelt werden. Vertrauliche Informationen müssen vor der Weitergabe an unbefugte Dritte geschützt werden. Diese Verantwortung bleibt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen.

Datenschutz

Jeder Mitarbeiter hat sich an die Datenschutzgrundsätze der Karl Rieker GmbH & Co. KG zu halten, die ihm mit dem Arbeitsvertrag ausgehändigt wurden. Die Einhaltung der nationalen wie auch der internationalen Datenschutzbestimmungen ist selbstverständlich.

Umgang mit dem Gesetz

Wir verpflichten uns, geltende Gesetze und Vorschriften einzuhalten und werteorientiertes unternehmerisches Handeln zu fördern. 

We connect the world of fiber.

Responsible. Capable. On time.


E-Mail: meldestelle-karl-rieker@zkkh.de
Mobilfunk: +49 170/57 14 441
Post: Rechtsanwalt Herrn Hans-Peter Huber, c/o zkkh, Berliner Straße 157, 10715 Berlin
persönlich nach vorheriger Absprache bei c/o zkkh, Berliner Straße 157, 10715 Berlin.
 
Ständiger Verteter:
Rechtsanwalt Dr. Alexander Kubik, 
c/o zkkh, Königstraße 21, 70173 Stuttgart,
E-Mail: meldestelle-karl-rieker@zkkh.de
Mobil: + 49 178 7790 357

Haben Sie einen Hinweis für uns?

Fabrics

Fabrics are at the heart of what we do. It’s all about access: to the right quality, in the required quantity, at the right price. These are the critical parameters for making sure that you can offer your customers what they want, when they want to buy.

 

That’s why we made building the right fabric supplier relationships a core competence of ours early on. We treat these partnerships like family so that we can maintain updated physical and digital fabric libraries ahead of every season at all our office locations for you.

 

They enable us to accurately plan and determine product quality and price early on, in the design phase, before physical sampling. That means:

– Accelerated time to market for you

– Considerably less waste

– Sustainable organic products from the get-go

40 core assembly facilities

50+ fabric mills

10 accessories suppliers

Fabrics

Fabrics are at the heart of what we do. It’s all about access: to the right quality, in the required quantity, at the right price. These are the critical parameters for making sure that you can offer your customers what they want, when they want to buy. That’s why we made building the right fabric supplier relationships a core competence of ours early on. We treat these partnerships like family so that we can maintain updated physical and digital fabric libraries ahead of every season at all our office locations for you.

 

They enable us to accurately plan and determine product quality and price early on, in the design phase, before physical sampling. That means:

  • Accelerated time to market for you

  • Considerably less waste

  • Sustainable organic products from the get-go

40

core assembly facilities

50+

fabric mills

10

accessories suppliers

Our production quality knows no compromises

First things first – sustainably produced, high-quality garments, are very much a reality when you work with us. How we get there has a lot to do with the rigorous quality management systems we have put in place everywhere we operate.

In our labs we conduct extensive tests such as fiber composition checks, fabric weight checks, dry to wet rubbing tests, home laundry tests, and pH value checks. We’re also on the factory floor every day, checking tolerances, seam slippage, along with all other inline and end line inspections – all the way to the packaging of your garments. Every piece that’s on its way to you from us has our blessing.

1,800

 annual inline inspections

360

 annual final inspections

Our quality knows no compromises

First things first – sustainably produced, high-quality garments, are very much a reality when you work with us. How we get there has a lot to do with the rigorous quality management systems we have put in place everywhere we operate.

 

In our labs we conduct extensive tests such as fiber composition checks, fabric weight checks, dry to wet rubbing tests, home laundry tests, and pH value checks. We’re also on the factory floor every day, checking tolerances, seam slippage, along with all other inline and end line inspections – all the way to the packaging of your garments.

 

Every piece that’s on its way to you from us has our blessing.

Annual inspections

1,800

inline inspections

360

final inspections

We connect the world of fiber.

Responsible. Capable. On time.


Seit Sommer 2023 gibt es in Deutschland ein Hinweisgeberschutzgesetz. Es beruht auf einer Vorgabe der Europäischen Union und war lange Zeit umstritten. 
Diese Kritik betraf aber vor allem den hohen organisatorischen Aufwand, den der Gesetzgeber in seinem Hang zum bürokratischen Perfektionismus in den Gesetzentwurf geschrieben hatte. 

Das war schade, denn ein gutes Hinweisgebersystem kann einem Unternehmen sehr wohl helfen, gefährliche Situationen zu vermeiden oder wenigstens frühzeitig zu erkennen, bevor großer Schaden entstanden ist, ein Schaden der auch schnell die wirtschaftliche Existenz bedrohen kann.

Weltweite Erfahrungen mit solchen Systemen für Hinweise auf auffälliges Verhalten zeigen klar einen positiven Effekt, wenn sowohl die Position des Hinweisgebers geschützt wird, aber auch der von der Meldung betroffene Mitarbeiter darauf vertrauen kann, dass für ihn die Unschuldsvermutung gilt und Entscheidungen erst nach einer objektiven und umfassenden Aufklärung der Sache getroffen werden.


Lassen Sie uns nun unser Karl Rieker GmbH & Co.KG Hinweisgeber System vorstellen, für das man das für KMU bewährte Ombudssystem gewählt wurde. Ich bin dafür zum Ombudsmann bestellt worden und an mich können Sie sich mit allen Hinweisen wenden.

Herzlich Willkommen bei dem Internetauftritt der internen Meldestelle der Karl Rieker GmbH & Co.KG.

We connect the world of fiber.

Responsible. Capable. On time.


I. Wie kann ich meinen Hinweis abgeben?
Sie können Ihren Hinweis abgeben

  • per E-Mail an: meldestelle-karl-rieker@zkkh.de

  • per Mobilfunk unter: +49 170/57 14 441

  • per Post an: Rechtsanwalt Herrn Hans-Peter Huber, c/o zkkh, Berliner Straße 157, 10715 Berlin

  • persönlich nach vorheriger telefonischer Absprache in Berlin bei c/o zkkh, Berliner Straße 157, 10715 Berlin oder auch in Stuttgart c/o zkkh, Königstraße 21, 70173 Stuttgart.

 

Die Erreichbarkeiten des ständigen Vertreters lauten wie folgt:
Rechtsanwalt Dr. Alexander Kubik, 
c/o zkkh, Königstraße 21, 70173 Stuttgart, 
E-Mail: meldestelle-karl-rieker@zkkh.de
Mobil: + 49 178 7790 357

Die Sichtung und Bewertung von anonymen Hinweisen wird, obwohl vom Gesetz nicht verlangt, sichergestellt. Aber: Mangels der Möglichkeit von Rückfragen sind hier der Aufklärungsmöglichkeit Grenzen gesetzt.

II. Wer kann etwas melden?
Alle Mitarbeiter aber auch Dritte, soweit sie zum Beispiel als Geschäftspartner im beruflichen Kontakt zur Karl Rieker GmbH & Co.KG stehen.

III. Was für Hinweise kann ich abgeben?
Wir nehmen Ihren Hinweis ernst. Bitte beachten Sie, dass nur solche Hinweise über Verstöße im Sinne des HinSchG bearbeitet werden können, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Die interne Meldestelle ist für Hinweise zum alleinigen privaten Fehlverhalten nicht zuständig. Sofern der gesetzlich geforderte Zusammenhang nicht gegeben ist, greift der gesetzliche Schutz für die Hinweisgebenden nicht.


IV. Was passiert mit meinem Hinweis?
Wir bearbeiten Ihren Hinweis nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Innerhalb von 7 Tagen nach Eingang Ihres Hinweises erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung. Zugleich wird Ihr Hinweis intern geprüft und sofern dieser in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt, anschließend weiterbearbeitet. Im Zuge der weiteren Bearbeitung halten wir zu Ihnen Kontakt und ermitteln den historischen Sachverhalt. Im nächsten Schritt prüfen wir, ob und welche Folgemaßnahmen empfohlen und umzusetzen sind, um einen etwaigen Verstoß abzustellen.

Wir legen Wert darauf, den von Ihnen gemeldeten etwaigen Verstoß vollständig zu erfassen. Es ist uns von erheblicher Bedeutung, mit Ihnen den Kontakt im weiteren Verlauf des Bearbeitungsprozesses stets aufrechtzuerhalten.  

V. Wie bin ich geschützt? Was kann mir passieren?
Als Hinweisgebende im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes sind Sie im beruflichen Kontext rundum vor Repressalien geschützt. Zum einen verbietet das Gesetz alle Reaktionen auf eine Meldung, die Ihnen beruflich ungerechtfertigte Nachteile bereiten (würden). So darf Ihnen aufgrund Ihrer Meldung keine Beförderung verwehrt werden oder gar gegen Sie eine Kündigung ausgesprochen werden. Nach der Regelung des HinSchG wird vermutet, dass etwaige Nachteile, die Sie in Ihrem Beruf nach einer Meldung erleiden, eine Repressalie gegen Sie darstellt, sofern Sie sich auf diesen Zusammenhang berufen. Dann muss in einem etwaigen Verfahren vor dem Arbeitsgericht Ihr Arbeitgeber beweisen, dass Ihre Benachteiligung hinreichend berechtigt war und in keinem Zusammenhang mit Ihrem Hinweis steht. Dies nennt man Beweislastumkehr. Weiter stehen Ihnen bei ungerechtfertigten Benachteiligungen auch Schadenersatzansprüche zu.

Wichtig ist, dass Sie nur dann geschützt sind, wenn Sie Ihren Hinweis im Sinne des Gesetzes erstattet haben, d.h., dass sowohl Ihr Vorgehen als auch Ihr Hinweis in den Anwendungsbereich des HinSchG fallen.

Wichtig: Wir sind nach § 8 des HinSchG verpflichtet, Ihre Identität vertraulich zu behandeln. Solange Sie es ablehnen, geben wir Ihren Namen niemanden gegenüber bekannt.


VI. Was passiert mit dem vom Hinweis Betroffenen?
Auch er wird geschützt. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung wie für jeden Beschuldigten. Keiner der von einem Hinweis betroffen ist, darf stigmatisiert werden.

VII. Was ist eine interne Meldestelle?
Eine sog. interne Meldestelle (§ 12 Absatz 1 HinSchG) dient zur Meldung von Verstößen, die ein Beschäftigter der Karl Rieker GmbH & Co.KG bei seiner beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit erlangt hat und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen kann. 

Die Karl Rieker GmbH & Co.KG gewährleistet einen weitgefassten Anwendungsbereich des Begriffs „Beschäftigten“ und ermöglicht auf dieser Wiese auch 
Unternehmensexternen die mit Karl Rieker GmbH & Co.KG beruflich in Verbindung stehen, Hinweise abzugeben. Hinweise von ehemaligen Mitarbeitern oder Geschäftspartnern sind ebenfalls möglich.
 
VIII. Gibt es noch weitere Meldestellen?
Ja. Als eine der externen Meldestellen ist das Bundesamt für Justiz tätig. Weitere externe Meldestellen sind etwa beim Bundesamt für Finanzdienstleistungen und beim Bundeskartellamt eingerichtet worden. Auch die jeweiligen Länder können externe Meldestellen einrichten. 

Unter dem nachfolgenden Link finden Sie weitere Angaben zu den externen Meldestellen und zum Verfahren. Auf die dortigen Angaben wird Bezug genommen:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/
MeldestelledesBundes_node.html
 

Ihnen steht ein Wahlrecht zu. Sie können Ihren Hinweis anstelle der internen Meldestelle, direkt bei einer externen Meldestelle abgeben. 


Als unabhängige Ombudsperson mit Expertise hoffen wir jedoch auf Ihr Vertrauen. Denn, das gesetzlich geregelte Vertraulichkeitsgebot (§ 8 HinSchG) verpflichtet uns, die Vertraulichkeit Ihrer Identität zu sichern. Auch können wir der Leitung der Karl Rieker GmbH & Co.KG Folgemaßnahmen empfehlen und bei Erfordernis diese einleiten lassen. Zudem kennen wir das Unternehmen aus regelmäßigen Informationsgesprächen und arbeiten mit großer Wahrscheinlichkeit schneller als jede Behörde.

Die Erreichbarkeiten der externen Meldestellen:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/
MeldestelledesBundes_node.html
 

https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Hinweisgeberstelle/
hinweisgeberstelle_node.html
 


https://www.bundeskartellamt.de/DE/
Kartellverbot/Hinweise_auf_Verstoesse/
Hinweise_node.html;jsessionid=A055955C22CF1ACC77F6851F4E9BE2B7.2_cid509
 
 
IX. Wer sind wir?
Wir sind eine von der Karl Rieker GmbH & Co.KG unabhängige und fachkundige anwaltliche Meldestelle mit einschlägiger Expertise. 

Ich, Rechtsanwalt Hans-Peter Huber (c/o zkkh), bin die von Karl Rieker GmbH & Co.KG beauftragte Ombudsperson. Mein ständiger Vertreter ist Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Kubik, (c/o zkkh), Königstraße 21, 70173 Stuttgart. 

Ich bin seit 1980 nach dem Abschluss meiner juristischen Ausbildung durch das zweite Staatsexamen ununterbrochen mit einer Fülle verschiedenster rechtlicher Themen betraut gewesen. Meine ersten drei Berufsjahre verbrachte ich im bayerischen Justizministerium mit der Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaft im Bereich von Terrorismus und Spionage. Anschließend arbeitete ich in München als Staatsanwalt und nachfolgend als Richter am Landgericht München. Dieser Tätigkeit folgte eine Abordnung in die damalige Bundeshauptstadt Bonn, um die Interessen des Freistaat Bayern im Bundesrat zu vertreten.
Nach meiner Rückkehr nach München übernahm ich die Leitung des Referats für Presse und Öffentlichkeitsarbeit im Ministerium. 


Weil ich nach der deutschen Wiedervereinigung aufgefordert wurde, meine beruflichen Kenntnisse für den Aufbau der Justiz in den neuen Bundesländern zur Verfügung zu stellen, übernahm ich 1989 die Aufgabe des ersten Abteilungsleiters im neu gegründeten Justizministerium des Freistaat Thüringen. Im Jahre 1992 verließ ich den Staatsdienst und begann eine Tätigkeit als Cheflektor des größten deutschen juristischen Verlages, dem Hause C.H.BECK, in München. Im Jahre 2000 folgte ich einem Ruf der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG und übernahm dort als Partner die Tätigkeit des Chef Justiziars dieses Unternehmens in Berlin. In dieser Funktion betreute ich sämtliche rechtliche Fragen, die im Bereich der internationalen Zusammenarbeit aber auch innerhalb Deutschlands zu bearbeiten waren.  
Seit 2011 bin ich als freier Rechtsanwalt tätig und Partner in der Kanzlei zkkh, Zebisch Kiesel Kubik, Huber mit Standorten in Stuttgart und in Berlin. 

Rechtsanwalt Dr. Alexander Kubik ist gleichfalls Partner in der Kanzlei zkkh. Er begann unmittelbar nach seinem zweiten Berufsexamen als Rechtsanwalt und hat seinen Schwerpunkt bei wirtschaftsstrafrechtlichen Fragen.

X. Weitere Angaben 
Unter dem Link https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/BJNR08C0B0023.html finden Sie das aktuelle Hinweisgeberschutzgesetz

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